Unsere Schützlinge

Aus den unterschiedlichsten Gründen finden Sie auf unserer Webseite nicht immer sofort alle Hunde, die bei uns leben.
Manche unserer Schützlinge müssen z.B. erst aufgepäppelt, verhaltenstechnisch betreut oder medizinisch versorgt werden bevor sie hier auftauchen. Andere Hunde sind vielleicht gerade erst zu uns gekommen und müssen sich noch ein wenig in ihren Pflegestellen eingewöhnen, damit wir sie richtig kennenlernen können.

Wir bemühen uns, diese Rubrik ständig aktuell zu halten, bitte sehen Sie uns jedoch nach, falls „Ihr“ Hund aufgrund zeitlicher Überschneidungen in Einzelfällen doch mal bereits vermittelt oder fest versprochen sein sollte.

Da erfahrungsgemäß bis zur letzten Sekunde noch etwas „schiefgehen“ kann, bleiben unsere Hunde bis zu ihrem Umzug in ein neues Zuhause auf unserer Webseite stehen. Hunde mit festen Interessenten  werden mit dem Vermerk “ ~ reserviert ~ “ gekennzeichnet.
Bitte lassen Sie sich davon nicht abschrecken und kontaktieren Sie uns trotzdem, wenn Ihnen ein bereits reservierter Hund gefällt. So können wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen wenn der Hund doch noch zur Vermittlung steht oder Sie auf ähnliche Hunde in unseren Pflegestellen hinweisen, die noch nicht veröffentlicht wurden.

Wichtig:

Wir können unsere Schützlinge immer nur anhand ihres Verhaltens im Zusammenleben mit ihren Pflegefamilien beurteilen. Unsere Beschreibungen sind Momentaufnahmen der Hunde . Jeder Hund kann sich – abhängig von den Menschen, Lebensumständen und Begebenheiten –  im neuen Zuhause anders entwickeln.

Wir wissen nicht immer, welche Hunderassen bei unseren Schützlingen mitgemischt haben, es ist möglich, dass sie mit zunehmendem Alter noch Jagd-, Wach- oder Hüte- Ambitionen zeigen können.

Alle unsere Hunde werden gechipt und entwurmt. Auch die Impfungen werden vor Vermittlung der Tiere auf den aktuell möglichen Stand gebracht sofern kein gültiger Impfschutz besteht.

Sofern in der Übersichtstabelle bei der Größe keine Zentimeterzahl angegeben ist, bedeuten die Angaben folgendes:

klein               bis 35 cm
mittelgroß     35 – 50 cm
groß               über 50 cm

Nachweis der Sachkunde von Hundehalterinnen / Hundehaltern gem. § 11 Abs. 3 des Landeshundegesetz (LHundG) NRW

Die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht, ist der zuständigen Behörde von der Halterin oder vom Halter anzuzeigen. Zudem muss in NRW ein sogenannter „20/40“-Sachkundenachweis erbracht werden. Dieser kann problemlos und unkompliziert bei vielen Tierärzten, Ordnungs- und Veterinärämtern abgelegt werden.